Abarth Neuwagen

Bestandsfahrzeuge

Abarth 695 1.4 T-Jet 132 kW (180 PS)*

Fahrzeug ID:
V23233
Abarth 695 1.4 T-Jet 132 kW (180 PS)*
Beispielfoto. Abb. zeigt Sonderausstattung.
Ausstattungshighlights
Erstzulassung 12/2023; Kilometer 3.687; Racing Orange / Uni-Sonderlackierung 500,00 EUR, Komfort- & Tech-Paket, Uconnect 7" Touchscreen Radio DAB+, Apple CarPlay & Android Auto, Klimaanlage
Farbe
Racing Orange / Uni-Sonderlackierung
Beispielfoto. Abb. zeigt Sonderausstattung.
Monatliche Rate [1]
Finanzierungsangebot:
Individuelles Finanzierungsangebot auf Anfrage.
Angebotspreis
28.990€
Listenpreis
Ersparnis

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*Verbrauchsangaben:
WLTP Verbrauchswerte 7,3l/100km (kombiniert), 11,1l/100km (niedrig), 7,1l/100km (mittel), 6,2l/100km (hoch), 7,0l/100km (sehr hoch), CO2-Emissionen 165g/km (kombiniert)
Die angegebenen Werte wurden auf Basis des neuen WLTP-Testverfahrens gemäß der Verordnung 2017/1151 ermittelt und werden auch zur Ermittlung der Kfz-Steuerherangezogen. Die Werte werden freiwillig Angegeben und werden nicht mit den bereits genannten offiziellen Kraftstoffverbrauchs- undCO2-Emissionswertennach NEFZ zu verwechseln. Die angegebenen CO2-Emissionswerte beziehen sich jeweils auf die Spannbreite mit zwischen der Version des Fahrzeugs mit der höchsten und der niedrigsten Ausstattung. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweitharmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typengenehmigt. Seit dem 1. September 2018 ersetzt WLTP den Neuen EuropäischenFahrzyklus (NEFZ), das bisherige Prüfverfahren. Wegen der realistischeren Prüfbedingungensind die nach dem WLTP gemessen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.
Die angegebenen Werte wurden auf Basis des neuen WLTP-Testverfahrens gemäß der Verordnung 2017/1151 ermittelt und werden auch zur Ermittlung der Kfz-Steuerherangezogen. Die Werte werden freiwillig Angegeben und werden nicht mit den bereits genannten offiziellen Kraftstoffverbrauchs- undCO2-Emissionswertennach NEFZ zu verwechseln. Die angegebenen CO2-Emissionswerte beziehen sich jeweils auf die Spannbreite mit zwischen der Version des Fahrzeugs mit der höchsten und der niedrigsten Ausstattung. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweitharmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typengenehmigt. Seit dem 1. September 2018 ersetzt WLTP den Neuen EuropäischenFahrzyklus (NEFZ), das bisherige Prüfverfahren. Wegen der realistischeren Prüfbedingungensind die nach dem WLTP gemessen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.
September 1, 2023

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